Das neue Landtagswahlrecht – was bedeutet es und was hat es für Folgen?

Shownotes

„Das Heil der Demokratien, von welchem Typus und Rang sie immer seien, hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab: vom Wahlrecht. Alles andere ist sekundär.“ (Jose Ortega y Gasset, span. Kulturphilosoph)

Unter diesem Motto stand heute sozusagen unser Landespolitik-Podcast – denn Baden-Württemberg hat bei der kommenden Landtagswahl am 8. März auch endlich ein Listenwahlrecht anzubieten. Bislang war es ja so, dass die Kandidat*innen in den 70 Wahlkreisen aufgestellt und gewählt worden sind, und dass das für die Bürger*innen reichlich unabsehbar war, wen sie genau ins Parlament entsenden. Künftig ist für alle Wähler*innen völlig klar, mit welchem Team die Parteien ins Rennen bei der Landtagswahl gehen. Das sorgt für Transparenz und ist ein echter Demokratiestärker. Die SPD-Fraktion wird sich durch das neue Wahlrecht sicherlich am meisten wandeln – denn die SPD hat klar beschlossen, das Reißverschlussprinzip einzuhalten, also abwechselnd Männer und Frauen auf der Landesliste zu platzieren.

Apropos Landesliste: Am Samstag trifft sich die SPD zu ihrem sogenannten Listenparteitag, um ebendiese Landesliste aufzustellen – und im heutigen Podcast beleuchten wir ein wenig, wie die Landesliste genau entsteht. Außerdem verrät Daniel seinen Lieblingsort in Baden-Württemberg (Spoiler: Es hat mit einer Autobahnausfahrt zu tun) und Doro erläutert die Warnungen vor dem XXL-Landtag.

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